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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages unverbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande.

 

2. Bezahlung des Reisepreises
Mit Vertragsabschluss sind 10% des Reisepreises innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Restzahlung bitte bis 21 Tage vor Ihrem Reiseantritt (bei uns eingehend) vornehmen.

 

3. Leistungen des Reiseveranstalters
Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus den in unseren Prospekten und der Reisebestätigung getätigten Angaben.

 

4. Leistungen und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Gegebenfalls setzten wir Sie unverzüglich in Kenntnis.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer (im eigenen Interesse schriftlichen) Rücktritterklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so betragt unser Anspruch auf den Reisepreis:

 
- bis 29 Tage 10%, mindestens 25€ pro Person
- bis 22 Tage 25%, pro Person
- bis 15 Tage 50%, pro Person
- bis 07 Tage 70%, pro Person
- ab 06 Tage oder Nichtantritt 100% pro Person

 
Für erfüllbare Umbuchungswünsche können wir ein dementsprechendes Umbuchungsgeld berechnen, wobei grundsätzlich ab dem 29. Tag vor Reisebeginn die Stornokosten anfallen.
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Wird die Reise von Ihnen vorzeitig aus gesundheitlichen o.ä. Gründen abgebrochen, besteht generell kein Anspruch auf Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder den gesonderten Rücktransport zum Heimatort oder Ausgangspunkt der Reise.

 

6. Rücktritt oder Kündigung des Reiseveranstalters
Wir können vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalter nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertragsgerechtfertigt ist. Der Rücktritt kann auch bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgen.

 

7. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

8. Gewährleistung
Bei nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise können Sie in Abhängigkeit von der Schwere des jeweiligen Mangels verlangen: Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages oder Schadensersatz. Ihre Forderung zur Abhilfe sind in jedem Fall zuerst bei dem zuständigen Hotel bzw. bei der zuständigen Kurverwaltung vor Ort vorzubringen.

 

9. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den Dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Schäden und Erschwerungen aus nicht voraussehbarer höherer Gewalt, wie kriegerischen Auseinandersetzungen und Katastrophen, können wir nicht haftbar gemacht werden.

 

10. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem zuständigen Hotel bzw. der zuständigen Kurverwaltung zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie dies, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Reise.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

13. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz (Oberseifersdorf) vorzubringen. Für Klagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. 

letzte Änderung: 18.04.2008  |  Seite drucken